Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Kaiserslautern und den FC Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen "unsportlichen Verhaltens" einiger Anhänger mit Geldstrafen belegt. Die Strafe für Rostock beträgt 12.150 Euro, wovon der Verein bis zu 4.000 Euro für sicherheitstechnische und infrastrukturelle Maßnahmen verwenden kann, was dem DFB bis zum 31. März 2020 nachzuweisen wäre. Kaiserslautern muss 1.000 Euro zahlen.
Im Rahmen des DFB-Pokalspiels gegen den VfB Stuttgart (0:1) am 12. August hatten Rostocker Zuschauer mindestens 33 Bengalische Feuer gezündet. In der zweiten Halbzeit wurde außerdem erst ein gefüllter Bierbecher und dann ein Getränkekarton in Richtung des Schiedsrichterassistenten geworfen.
In der 47. Minute des Ligaspiels beim FSV Zwickau (5:3) am 26. August warfen Zuschauer aus Kaiserslautern mehrere Bananen auf das Spielfeld. Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.
Geldstrafen für Kaiserslautern und Rostock
Einige Anhänger der beiden Traditionsklubs hatten sich jeweils "unsportlich verhalten".
Datum der Veröffentlichung: 22.09.2019 09:38 Uhr | Autor: MSPW
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